Lummerland Hennenbach – Eine Insel für Kinder
Aufnahmekriterien
Liebe Eltern,
wir versuchen bei der Aufnahme der Kinder immer so vielen Familien wie möglich gerecht zu werden – jedoch können wir nicht immer alle Wünsche und Bedürfnisse erfüllen.
Unsere Einrichtung unterliegt – wie jede andere Einrichtung auch – einer Betriebserlaubnis durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Dies bedeutet, „dass wir nicht jedes Jahr“ gleich viele Kinder aufnehmen können. Natürliche Schwankungen sind durch geburtenstarke und geburtenschwache Jahrgänge gegeben, aber auch der Bedarf an Betreuungsplätzen variiert jedes Jahr.
Damit die freien Plätze gerecht vergeben werden können haben wir folgende Aufnahmekriterien:
Für den Regelbereich:
- Zunächst werden bei der Entscheidung über die Vergabe eines Platzes Geschwisterkinder berücksichtigt, deren ältere Geschwister bereits unsere Einrichtung besuchen.
- Danach werden Kinder aus dem Stadtteil Hennenbach aufgenommen, um eine wohnortnahe Betreuung zu gewähren.
- Zuletzt werden an alle anderen Kinder die übrigen freien Plätze vergeben.
Für den Krippenbereich:
- Zunächst wird bei der Entscheidung über die Vergabe eines Krippenplatzes das Datum der Vormerkung (Eingangsdatum im Haus) berücksichtigt.
- Anschließend werden Geschwisterkinder berücksichtigt, deren ältere Geschwister unsere Einrichtung aktuell besuchen.
- Danach werden Kinder aus dem Stadtteil Hennenbach aufgenommen, um eine wohnortnahe Betreuung zu gewähren.
- Zuletzt werden an alle anderen Kinder die übrigen freien Plätze vergeben.
Für die Schulkindbetreuung:
- Grundsätzlich nehmen wir Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 unterschiedlicher Schulstandorte auf. Wir müssen jedoch nach Anzahl der freien Plätze von Jahr zu Jahr abwägen, wieviele Kinder aufgenommen werden können.
- Kinder, die bereits in unsere Einrichtung betreut wurden, werden bevorzugt aufgenommen, danach alle weiteren Kinder.
- Kinder von Förderschulen nehmen wir erst nach Bewilligung einer Rahmenplanvereinbarung – in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt – auf.
- Eine Buchung von mindestens zwei Betreuungstagen, bzw. ein Minimum von 10 Buchungsstunden pro Woche und grundsätzlich die Anwesenheit des Kindes an den gebuchten Tagen.
Achtung:
- Die Aufnahmeformalitäten werden für Mitarbeitende des Diakonsichen Werkes Ansbach e. V. ausgesetzt.
- Krippenkinder erhalten nicht automatisch mit Vollendung des 3. Lebensjahres einen Regelkindergartenplatz.
- Vormerken kann man bereits während der Schwangerschaft, jedoch müssen Sie uns spätestens am 5. Tag nach der Entbindung die genauen Daten Ihres Kindes (Name, Geburtsdatum) mitteilen, damit die Vormerkung die Gültigkeit behält.
Bitte beachten Sie, dass Sie über „Vormerkung für einen Kindergartenplatz“ Ihr Kind für jeden Bereich (Krippe, Regelkindergarten, Schulkindbetreuung) vormerken können!Bitte beachten Sie, dass Sie über „Vormerkung für einen Kindergartenplatz“ Ihr Kind für jeden Bereich (Krippe, Regelkindergarten, Schulkindbetreuung) vormerken können!