Lummerland Hennenbach – Eine Insel für Kinder

Aufnahmekriterien

Liebe Eltern,

bei der Aufnahme von Kindern versuchen wir immer, möglichst vielen Familien gerecht zu werden – dennoch können wir nicht immer alle Wünsche und Bedürfnisse erfüllen.

Unsere Einrichtung unterliegt – wie jede andere Einrichtung auch – der Betriebserlaubnis durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Das bedeutet, dass wir nicht „jedes Jahr“ die gleiche Anzahl von Kindern aufnehmen können. Natürliche Schwankungen ergeben sich durch geburtenstarke und geburtenschwache Jahrgänge, aber auch der Bedarf an Betreuungsplätzen variiert von Jahr zu Jahr.

Damit die freien Plätze gerecht vergeben werden können, haben wir folgende Aufnahmekriterien

Für den Regelbereich:

  1. Zunächst werden bei der Entscheidung über die Vergabe eines Platzes Geschwisterkinder berücksichtigt, deren ältere Geschwister bereits unsere Einrichtung besuchen.
  2. Danach werden Kinder aus dem Stadtteil Hennenbach aufgenommen, um eine wohnortnahe Betreuung zu gewähren.
  3. Zuletzt werden an alle anderen Kinder die übrigen freien Plätze vergeben.

Für den Krippenbereich:

  1. Zunächst wird bei der Entscheidung über die Vergabe eines Krippenplatzes das Datum der Vormerkung (Eingangsdatum im Haus) berücksichtigt.
  2. Anschließend werden Geschwisterkinder berücksichtigt, deren ältere Geschwister unsere Einrichtung aktuell besuchen.
  3. Danach werden Kinder aus dem Stadtteil Hennenbach aufgenommen, um eine wohnortnahe Betreuung zu gewähren.
  4. Zuletzt werden an alle anderen Kinder die übrigen freien Plätze vergeben.

Für die Schulkindbetreuung:

  1. Grundsätzlich nehmen wir Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 unterschiedlicher Schulstandorte auf. Wir müssen jedoch nach Anzahl der freien Plätze von Jahr zu Jahr abwägen, wieviele Kinder aufgenommen werden können.
  2. Kinder, die bereits in unsere Einrichtung betreut wurden, werden bevorzugt aufgenommen, danach alle weiteren Kinder.
  3. Kinder von Förderschulen nehmen wir erst nach Bewilligung einer Rahmenplanvereinbarung – in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt – auf.
  4. Eine Mindestbuchungszeit für Schulkinder von 15 Stunden pro Woche. Dies entspricht der Buchungszeitkategorie 2 – 3 Stunden bei einer 5-Tage-Woche.

Achtung:

  • Die Aufnahmeformalitäten werden für Mitarbeitende des Diakonsichen Werkes Ansbach e. V. ausgesetzt.
  • Krippenkinder erhalten nicht automatisch mit Vollendung des 3. Lebensjahres einen Regelkindergartenplatz.
  • Vormerken kann man bereits während der Schwangerschaft, jedoch müssen Sie uns spätestens am 5. Tag nach der Entbindung die genauen Daten Ihres Kindes (Name, Geburtsdatum) mitteilen, damit die Vormerkung die Gültigkeit behält.

Bitte beachten Sie, dass Sie unter „Vormerkung für einen Kindergartenplatz“ Ihr Kind für jeden Bereich (Krippe, Regelkindergarten, Schulkindbetreuung) vormerken können!Bitte beachten Sie, dass Sie unter „Vormerkung für einen Kindergartenplatz“ Ihr Kind für jeden Bereich (Krippe, Regelkindergarten, Schulkindbetreuung) vormerken können!